DGUV-konformer Fußschutz
Alle zugerichteten Sicherheitsschuhe bzw. alle verwendeten Einlagen müssen den Anforderungen der EN ISO 20345:2011(2022) entsprechen. Von uns erhalten Sie Fußschutz, der bereits im Vorfeld für die Zurichtung oder die Verwendung von orthopädischen Einlagen zertifiziert ist.
Wussten Sie…? |
---|
Bei PCH können Sie unter einer Vielzahl von Randgrößen, Passformen und speziellen Schuhmodellen auswählen:
|
Wir beraten Sie überall
In jeder unserer Niederlassungen mit Showroom in Potsdam, Berlin, Dresden, Bautzen oder Balingen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter den richtigen Sicherheitsschuh für Ihre Ansprüche und Ihren Einsatzbereich zu finden. Vor Ort können wir Ihre Füße genau vermessen und so die richtige Passform für Ihren Arbeits- oder Berufsschuh finden.
Sie brauchen für viele Mitarbeiter neue Sicherheitsschuhe? Bei einer größeren Anzahl an Mitarbeitern kommen wir auch persönlich bei Ihnen vorbei und bringen unsere Fußvermessungsgeräte mit. Fragen Sie gleich unser Fachteam nach unseren Möglichkeiten.
Zusätzlich bieten wir Ihnen eine umfangreiche Auswahl an semi-orthopädischen Einlagen und Einlegesohlen an. Diese orientieren sich an der unterschiedlichen Anatomie von Fuß-Längsgewölben und sorgen für optimale Stabilität, spürbare Entlastung und individuelle Dämpfung.
Orthopädischer Fußschutz: So einfach geht es
Die vier Schritte zu Ihrem orthopädisch zugerichteten Sicherheitsschuh bzw. zu Ihrer orthopädischen Einlage:
- Auswahl des geeigneten Sicherheitsschuhmodells aus unserem Sortiment. Bei Bedarf beraten wir Sie gern. Bei uns haben Sie eine umfangreiche Auswahl an bereits zertifizierten Modellen. Sie erkennen diese an der entsprechenden Kennzeichnung „DGUV 112-191“.
- Sie reichen bei Ihrem Orthopädieschuhmacher die ärztliche Bescheinigung mit den notwendigen Anpassungsmaßnahmen ein.
- Anhand der Fertigungsanweisung von ELTEN führt Ihr Orthopädieschuhmacher die Anpassungen eigenständig durch.
- Ihr Orthopädieschuhmacher rechnet die umgesetzten Maßnahmen mit Ihnen ab.
Unser Tipp: Mögliche Kostenübernahme durch folgende Träger |
---|
|
Wenden Sie sich gerne an unser Fachteam: