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Eine Lupe blickt durch einen Taschenrechner, auf dem sehr viele 50-Euro-Scheine liegen.

Profitieren Sie 2025 von BG BAU-Förderungen für mehr Sicherheit

Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm die klassischen guten Vorsätze – vor allem der Fokus auf die Gesundheit wird nie alt. Die BG BAU hilft Ihnen, diesen Vorsatz in die Tat umzusetzen! Insbesondere für Unternehmen der Bauwirtschaft ist 2025 der ideale Zeitpunkt, um in den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden zu investieren. Mit attraktiven Fördermöglichkeiten unterstützt die BG BAU Sie dabei, wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen zu realisieren und die Sicherheit auf der Baustelle zu erhöhen.

Auch im kommenden Jahr können Mitglieder von lohnenswerten Zuschüssen profitieren, die die Anschaffung sicherheitsfördernder Ausstattungen und Präventionsmaßnahmen deutlich erleichtern. Dabei lohnt sich die Investition nicht nur wegen der Zuschüsse: Die potenziellen Kosten durch Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen sind in der Regel deutlich höher als die Anschaffungskosten der geförderten Sicherheitsausrüstung – insbesondere mit der finanziellen Unterstützung der Prämien.

Was wird gefördert?

Die BG BAU unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren beitragen. Dies umfasst unter anderem den Erwerb von Höhensicherungsgeräten, Staubschutzsystemen, Schutzbekleidung und Sicherheitsausstattung für Maschinen und Fahrzeuge. Gefördert werden auch Schulungsmaßnahmen, die den sicheren Umgang mit Sicherheitsausrüstungen wie persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vermitteln. Für eine Vielzahl von Arbeitsschutzgeräten, wie zum Beispiel Industrieschutzhelme, Staubschutzgeräte oder Seitenkameras für Baumaschinen, übernimmt die BG BAU bis zu 50 % der Anschaffungskosten.

Beitragsabhängige Förderung

Unternehmen, die Mitglied bei der BG BAU sind und einen jährlichen Beitrag von mindestens 100 Euro leisten, können von der beitragsabhängigen Förderung profitieren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Höhe des Beitrags und kann bis zu 20.000 Euro betragen. Dabei ist es möglich, die Förderung über mehrere Jahre anzusparen, wenn das Unternehmen in einer höheren Stufe eingruppiert ist. Auch Leasinggeräte können gefördert werden, wenn der Antrag im Jahr des Leasingabschlusses gestellt wird. Voraussetzung ist zudem ein ausgeglichenes Beitragskonto und die vollständige Einreichung der erforderlichen Nachweise, wie Rechnungen und Fotos der angeschafften Geräte.

Beitragsunabhängige Förderung

Für kleinere Unternehmen, die nicht den Mindestbeitrag zahlen, bietet die BG BAU eine beitragsunabhängige Förderung. Hier werden 50 % der Anschaffungskosten übernommen, wenn Sicherheitsprodukte wie zum Beispiel Höhensicherungsgeräte oder Bautreppen erworben werden. Unternehmen, die von dieser Förderung profitieren möchten, müssen zudem eine Schulung zum sicheren Umgang mit der Ausrüstung absolvieren und bestimmte organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

Förderung kombinieren

Es besteht auch die Option, die beitragsabhängige und beitragsunabhängige Förderung zu kombinieren. Dies ermöglicht es, eine noch höhere Unterstützung zu erhalten. Dabei profitieren nicht nur Betriebe mit mehreren Mitarbeitenden, sondern auch Unternehmen ohne Beschäftigte, die bei der BG BAU freiwillig versichert sind.
Diese Förderungen erleichtern es Bauunternehmen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig von finanzieller Unterstützung zu profitieren, die die Investition in den Arbeitsschutz erheblich vereinfacht. Daher ist es sinnvoll, die Möglichkeiten der BG BAU für das Jahr 2025 frühzeitig zu prüfen und die entsprechenden Anträge zu stellen.

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BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Telefon: 0800 3799100
Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de